-> Die Preisträger*innen (Platz 1 bis 30 und Publikumspreis) treten das Eigentum des eingereichten Kunstwerks an die VOI originelle Inklusions-Gmbh ab.
-> Sollte es zu einer Veräußerung des Kunstwerks kommen, gehen 50 % des Erlöses an den/die Künstler*in bzw. an die einreichende Organisation.
-> Die Vervielfältigungsrechte liegen, sofern keine weiteren Vereinbarungen getroffen werden, ausschließlich bei der VOI originelle Inklusions-Gmbh.
-> Die VOI orginelle Inklusions-GmbH verpflichtet sich, bevor eine Reprographie vermarktet und verkauft wird, eine schriftliche Freigabe einzuholen.
-> Bei der Veräußerung von Reprographien erhält die Partnerin einen Anteil von 10 % des Umsatzes.
-> Für eine Ausstellung oder Veröffentlichung des Bildes steht weder den Einreichenden noch den Kunstschaffenden ein Entgelt oder Tantiemen zu, darüber hinaus wird der VOI originelle Inklusions-Gmbh und den Wettbewerbspartnern die kostenlose Veröffentlichung der Preisträgerobjekte für werbliche Zwecke übertragen.
-> Mit der Einreichung stimmt die verfügungs- und vertretungsbefugte Organisation oder Person den allgemeinen Teilnahmebedingungen zu.